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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14   

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https://dejure.org/2014,11817
LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14 (https://dejure.org/2014,11817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2014 - 5 Sa 44/14 (https://dejure.org/2014,11817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2014 - 5 Sa 44/14 (https://dejure.org/2014,11817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Ausgleichsquittung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer unterbezahlten Küchenhilfe

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Auslegung einer Ausgleichsquittung ("alle Ansprüche ... abgegolten")

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Auslegung einer Ausgleichsquittung ("alle Ansprüche ... abgegolten")

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Ausgleichsquittung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer unterbezahlten Küchenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung des Erklärungsgehalts einer Ausgleichsquittung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14
    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch für die Frage, ob überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung vorliegt (BAG 07.11.2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17 mwN, NJW 2008, 461).

    Wenn feststeht, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (BAG 07.11.2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 22 mwN, aaO).

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 14 mwN, NZA 2014, 200).

    Für eine derartige Annahme besteht nur dann Anlass, wenn eine Ausgleichsquittung nach vorangegangenem Streit als Bestandteil eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder im Rahmen eines die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelnden Aufhebungsvertrags abgegeben wird (so ausdrücklich: BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 18, aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14
    Die Möglichkeit der Einflussnahme muss sich auf die konkrete Klausel beziehen (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 26 mwN, NJW 2010, 2827).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 286/13

    Mandantenübernahmeklausel - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14
    Die Klägerin war als Arbeitnehmerin Verbraucher in diesem Sinn (st. Rspr., zB BAG 11.12.2013 - 10 AZR 286/13 -Rn. 13 mwN, Juris).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 44/14
    Es erübrigt sich auch ein Eingehen auf die Frage, ob die von der Beklagten angeführte Entscheidung des BGH (16.11.1990 - V ZR 217/89 - NJW 1991, 843) zur gerichtlichen Inhaltskontrolle notarieller Verträge, die eine andere Fallgestaltung betrifft und hier nicht einschlägig ist, nach der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 unverändert Bedeutung hat.
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